Schuleinschreibung 2024/25

In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt:

  • Kinder, die bis 30. September 2024 das 6. Lebensjahr erreicht haben, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.
  • Sollte Ihr Kind ein „Korridorkind“ sein (Geburtstag zwischen 01. Juli und 30. September), kann ggf. die Verschiebung des Beginns der Schulpflicht erfolgen. Dies müssen Sie bis 10. April 2024 der Grundschule schriftlich mitteilen. Dazu erhalten Sie von uns ein Frageblatt.
  • Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können auch eingeschult werden.
  • Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurückzustellen. Bitte sprechen Sie uns in beiden Fällen an.
  • Möchten Sie gerne eine Beratung im Vorfeld der Einschulung, dann melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

So läuft die Schuleinschreibung 2024/2025

Vor Weihnachten erhalten Sie von uns die Einladung zum Elterninformationsabend im Januar 2024. Der genaue Termin steht heute leider noch nicht fest. Ebenso erhalten Sie ein Datenblatt zur Schulanmeldung. Bitte senden Sie dieses Datenblatt bis 10.01.2024 an uns zurück oder werfen es in unseren Briefkasten. Nur so können Sie einen passenden Termin zur Schuleinschreibung Mitte März, voraus. KW11 von uns erhalten. Am Tag der Schuleinschreibung wird Ihr Kind in einer Kleingruppe zusammen mit einer Lehrkraft spielerisch ein paar Übungen machen. In der Zwischenzeit leisten Sie dann die Unterschrift bei der Schulanmeldung. Wir bitten Sie vorher bereits um alle notwenigen Unterlagen, damit dieser „Verwaltungsakt“ möglichst zügig und reibungslos verlaufen kann. Alle Unterlagen und Informationen bekommen Sie am Elternabend.

Am Einschreibetag benötigen wir folgende Unterlagen zur Ansicht im Original:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis zum Masernschutz

Bei Bedarf bringen Sie bitte zudem noch mit:

  • Unterlagen zum elterlichen Sorgerecht bei Alleinerziehenden, Getrenntlebenden, Geschiedenen
  • Zurückstellungsbescheid für Kinder, die im Schuljahr 2023/24 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind

Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und Mitte Januar noch nicht kontaktiert wurden, melden Sie sich bitte umgehend bei uns an der Schule.

Bitte lesen Sie sich auch die Broschüre „Die bayerische Grundschule“ durch. Hier ....