Mittlere-Reife-Zug (M-Zug)

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die Mittelschule Teisendorf bietet schon seit mehreren Jahren erfolgreich einen vierjährigen Bildungsgang in sogenannten "M-Klassen" an, der zum mittleren Schulabschluss führt.

Dieser M-Zug beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (M7) und endet in der 10. Jahrgangsstufe (MSA) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss. Der M-Zug wendet sich an interessierte, lernwillige und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler.

Was bringt der M-Zug den Schülerinnen und Schülern ?

Sie können innerhalb der eigenen Schulart Mittelschule über vier Jahre konsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden. Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss/Wirtschaftsschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen. Der Unterricht im M-Zug legt seinen Schwerpunkt auf Deutsch, Mathematik und Englisch. Weiterer Schwerpunkt ist das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik und die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben.

Die Vorteile des M-Zuges auf einen Blick:

  • kein Wechsel der Schulart
  • vertraute Unterrichtsmethoden
  • Klassenlehrerprinzip
  • verstärkte Praxis- u. Berufsorientierung

Wer darf in den M-Zug hinein?

In die M7 (M-Klasse der Jahrgangsstufe 7) dürfen Schülerinnen und Schüler der Regelklasse der Mittelschule, die im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der 6. Klasse mindestens die Durchschnittsnote 2,66 aus Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben. Die Erziehungsberechtigten müssen einen Antrag stellen. Bei einem Durchschnitt von 3,0 und schlechter muss eine Aufnahmeprüfung (August) stattfinden.

Natürlich gibt es auch später noch Möglichkeiten, in die M8, M9 oder MSA zu gelangen.
In die M8 und M9 (M-Klasse der Jahrgangsstufen 8 u. 9) dürfen Schülerinnen und Schüler der Regelklasse der Mittelschule, die im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der 7. bzw. 8. Klasse mindestens die Durchschnittsnote 2,33 aus Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben. Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter muss eine Aufnahmeprüfung stattfinden.

In die MSA (M-Klasse der Jahrgangsstufe 10) dürfen Schülerinnen und Schüler der Regelklasse der Mittelschule, die den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (QA) mit einer Gesamtbewertung von mindestens 2,3 und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erworben haben, wobei keine Note schlechter als die Note 3 sein darf.

Was wird im M-Zug gelernt?

Grundlage für Unterricht und Erziehung ist der Lehrplan für die Mittelschule, aber:

  • die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss,
  • die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt,
  • die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich,
  • die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.

Welche Abschlüsse sind erreichbar?

  • der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule am Ende der Jahrgangsstufe 9
  • der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali) durch Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung
  • der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule am Ende der Jahrgangsstufe 10

 

Wie geht es nach dem mittleren Schulabschluss weiter?

Zugang zu Berufen, deren Ausbildung auf den mittleren Schulabschluss aufbaut, z.B. Bürokauffrau/mann, Optiker/in, Kommunikationselektroniker/in, Polizist/in, usw.

    • Fachoberschulen (FOS)
    • Berufsoberschulen (BOS), nach abgeschlossener Berufsausbildung
    • Fachakademien zur Ausbildung in medizinischer Technik, Sport, Fremdsprachen

Die Anmeldung

Das Formblatt "Anmeldung für den Besuch einer M-Klasse/eines M-Kurses" erhalten Sie bei der Stammschule (die derzeit besuchte Schule) Ihres Sohnes/Ihrer Tochter.

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • oben genanntes bestätigtes Formblatt
  • Kopie des Zwischenzeugnisses/Jahreszeugnisses

Terminierung

Die Termine für die Aufnahmeprüfungen werden vom staatlichen Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt (im August).
Für die Aufnahme in die M 10 kann ein Prüfungstermin erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule erfolgen.